Jörg Mütze                 
-Leidenschaft ist das beste Werkzeug-

AGB- Stand 2023-09-01


§1 Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage für unsere als Auftragsnehmer übernommene mündliche und schriftliche Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten für den privaten und gewerblichen Kunden. Sie finden keine Anwendung bei einer Vergabe nach VOB/A.


§2 Angebotsfrist

Aufgrund der aktuellen Marktlage mit täglich wechselnden Materialpreisen, beträgt die Angebotsfrist 7 Tage, danach werden die Preise angepasst. Sie erhalten danach eine Auftragsbestätigung.


§3 Stundenlohnarbeiten

Durch Baustellenberichte werden Stundenlohnarbeiten nachgewiesen, diese werden täglich erstellt und werden per E-Mail oder persönlich an den Bauherren übermittelt.

Diese sind innerhalb 7 Tagen zu kontrollieren und unterschrieben an uns zurück zu senden.

Gehen diese nicht fristgerecht ein, gelten sie als anerkannt.


§4 Witterungsbedingungen

Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Arbeitnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist, wenn es sich um ungewöhnliche Witterungsbedingungen handelt.

Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.


§5 Zahlungsziele/Fälligkeiten

Gemäß §632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden.

Abschlags-und Abschlussrechnungen sind innerhalb 7 Tagen ohne Abzug fällig, unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert.

Vor Ausführungsbeginn ist eine Abschlagszahlung von 35% der Angebotsnettosumme als Abschlagszahlung zu entrichten.

Dies ist für Entsorgung, Vorarbeiten, Materialeinkauf und Fremdleistungen.

Bitte warten Sie die Abschlagsrechnung vor Überweisung ab.

Das gelieferte und verarbeitete Material bleibt bis zur vollständiger Bezahlung Eigentum der Fa. Jörg Mütze. Bei Erteilung eines Auftrags sind Sie mit einer Bonitätsprüfung einverstanden.

Bei Versicherungsschäden, wie z.B. Sturmschäden erhalten wir immer den Rechnungsbetrag vom Arbeitgeber. Der Auftraggeber (Kunde) erhält den Rechnungsbetrag von der Versicherung, dieses muss vom Kunden an uns überwiesen werden.

Rechnungsanschrift und E-Mail-Adresse ist vor Auftragserteilung bekannt zu geben. Sollte sich die Rechnungsanschrift während der Bauphase ändern, ist dies umgehend mitzuteilen.


§6 Auftragserteilung

Nur schriftliche Auftragserteilungen werden berücksichtigt und entgegengenommen. Nach Überprüfung Ihres Auftrags erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung. Dies gilt auch für telefonische Auftragsvergaben.

Über Beginn der Ausführung werden Sie telefonisch in Kenntnis gesetzt. Bei Telefonische Terminvereinbarung können Wünsche und Anregungen vor Ort besprochen werden,


§7 Auftragsstornierung

Auftragsstornierungen können nur schriftlich innerhalb 7 Tagen nach Auftragsbestätigung akzeptiert werden. Da nach Ablauf der Frist bereits bestellte Materialien verbindlich bestellt  werden müssen und Büroaufwand entstanden ist.

Bereits angefallene Kosten für Leistungen ( z.B. Entsorgung, Materialbestellung, Gerüst, Genehmigungen Stadt, etc..) werden in Rechnung gestellt.


§8 Leistungsverzeichnis/Abnahme

 Arbeiten, die nicht im  Angebot enthalten sind, werden im Stundenlohn ausgeführt. Sollte eine Abnahme nicht innerhalb 7 Tagen nach Fertigstellung stattfinden, werden die Maße aus dem Angebot für die Schlussrechnung übernommen. Der Auftragnehmer haftet für seine Leistungen und Maße. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er persönlich, oder von ihm bevollmächtigte Person während der Baumaßnahme als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Dies ist notwendig, da es während der Arbeiten zu Zusatzleistungen, Vertragsänderungen aufgrund von geänderten Arbeitsbedingungen kommen kann.

Falls Baustellenberichte nicht per E-Mail, sondern vor Ort unterschrieben werden müssen.

Sollte dies nicht innerhalb der gegebenen Frist der Fall sein, gelten die Baustellenberichte als anerkannt. Der Auftragnehmer ist sodann berechtigt, die Arbeiten so lange einzustellen, bis zur Klärung des Sachverhalts. Für Zeitverzögerungen und die damit eventuell entstehenden Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Unmittelbar nach der Fertigstellung hat der Auftraggeber oder durch ihn bevollmächtigte Person, die Arbeiten vor Ort des Bauvorhabens abzunehmen. Sollte dies innerhalb 7 Tagen nach Fertigstellung nicht erfolgt sein, gelten die Arbeiten als abgenommen.


§9 Material- und Produktgarantie

Die Fa. Jörg Mütze kann für die von Ihnen gewünschte Produkte keinerlei Haftung und Gewährleistung übernehmen.

Eine Material- und Produktgewährleistung erhalten Sie ausschließlich vom Hersteller selbst, diese sind beim Hersteller zu erfragen.


§10 Gewährleistung

Für die Neubau- und Altbausanierungen gelten für Geschäftskunden die in der VOB/B

geregelten Gewährleistungsansprüchen.

Für Neubau- und Altbausanierungen gelten für Privatkunden die in den BGB geregelten Gewährleistungsansprüchen.

Die VOB und BGB gelten nicht für Dienstverträge, in diesem Fall gelten unsere AGBs.

Gewährleistungsansprüche im Bereich von Reparaturen (Dienstverträge) sind ausgeschlossen, ausgenommen sind Bauabschnittteile oder Objektbezogene Sondervereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer.

Voraussetzung hierfür ist eine jährliche Wartung, die durch einen Wartungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden muss.

Der Gewährleistungsanspruch bezieht sich auf sämtliche Arbeiten, die von unserem Unternehmen ausgeführt wurde. Wir können keine Gewährleistung für Arbeiten übernehmen, die zusätzlich nach unseren Arbeiten gemacht worden sind, die nicht von unserem Unternehmen ausgeführt wurde.

Wir behalten uns vor Änderungen an den BGBs vorzunehmen, diese werden bei der Aktualisierung umgehend im Internet zur Verfügung gestellt. 

Änderungen während der Bauabschnitte werden dem Kunden umgehend schriftlich mitgeteilt. Sollte sich der Kunde nicht innerhalb 7 Tage melden, gelten diese als anerkannt.


§11 Sonstiges

Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist der Erfüllungsstand und ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sollte eine der vorstehenden Regelungen- gleich aus welchem Rechtgrund- unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeiten der übrigen Bestimmungen nicht berührt.